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Frequently Asked Questions (FAQ)
Bei Fragen rund um Abschlussdokumente wenden Sie sich gerne rechtzeitig ans PATMOS. patmos@uni-osnabrueck.de
Alle weiteren Fragen bitte an das Prüfungsamt IGB pruefamtigb@uni-osnabrueck.de
Fügen Sie bitte für eine rasche Bearbeitung die nachstehenden Informationen immer Ihrer Anfrage bei.
Name, Vorname:
Matrikel-Nummer:
Name des Studiengangs:
Falls notwendig:
Einsichtnahme in Klausuren / Prüfungsakte
Sie können nach jeder studienbegleitenden Prüfung sowie nach Abschluss der Bachelor bzw. Master-Prüfung Einsicht in Ihre schriftliche Prüfungsarbeiten, in die Bemerkungen der Prüfenden und die Prüfungsprotokolle nehmen.
Dazu müssen Sie einen Antrag auf Einsicht in die Prüfungsakte spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen der jeweiligen Prüfung oder nach Aushändigung des Bescheides über eine nicht bestandene Prüfung an das Prüfungsamt stellen.
Versäumnis / Rücktritt von Prüfungen
In §15 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) ist eindeutig geregelt, bis wann ein Prüfling von einer bereits angemeldeten Prüfung in OPIuM zurücktreten kann. Demnach ist "eine Abmeldung (...) schriftlich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt oder bei der oder dem Prüfenden ohne Angabe von Gründen möglich. (...) Ein Versäumnis oder Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem Prüfungstermin muss (...) unverzüglich mitgeteilt und sobald möglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. (...) Bei Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches Attest vorzulegen (...)."
Der Prüfungsauschuss der Lehreinheit Gesundheitswissenschaften hat in seiner 16. Sitzung vom 21.10.2015 das Verfahren bezüglich Versäumnis / Rücktritt von Prüfungen beschlossen:
1) eine Abmeldung von einer Prüfung ist ohne Angabe von Gründen online nur bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich.
2) Bei Versäumnis oder Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem Prüfungstermin muss der Prüfling dieses dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich anzeigen und triftige Gründe nachgewiesen werden.
3) Im Falle einer Erkrankung am Tag der Prüfung muss der Prüfling unverzüglich eine/n Ärztin/Arzt aufsuchen, die/der die Erkrankung bestätigt. Dieser formlosen Krankmeldung muss zusätzlich der Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit beigefügt und beides sofort ("unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern") im Original beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden.
Zulassung von Bachelorstudierenden zu Prüfungen in Master-Lehrveranstaltungen
Nach §10a der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) kann zu studienbegleitenden Prüfungsleistungen in Masterstudiengängen nur zugelassen werden, wenn die/der Studierende/r in einem Masterstudiengang eingeschrieben ist.
In begründeten Ausnahmen kann der für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsausschuss im Wege einer Einzelfallprüfung eine Zulassung aussprechen.
Bitte stellen Sie dazu einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss, einzureichen beim Prüfungsamt.
Joker
Eine Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen oder einer bestandenen Modulprüfung ist in §14, Absatz 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück geregelt. Demnach kann einmalig ein Antrag an die Universität Osnabrück, PATMOS, 49069 Osnabrück oder der Antrag persönlich bei PATMOS im StudiOS, 3. Etage, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück abgegeben werden.
Das Antragsformular Joker kann hier herunter geladen werden.
Zulassung und Abgabe der Abschlussarbeiten
Schritt 1: Der Antrag auf Zulassung wird von dem/der Studierenden ausgefüllt und unterschrieben. Danach geht dieser Vordruck, mit original Unterschrift des/der Studierenden, an die Erstbetreuung.
(Der Vordruck wird an das zuständige Sekretariat der Abteilung des Erstgutachters geschickt)
Schritt 2: Dort wird das Thema mit dem/der Studierenden besprochen/angerissen, aber nicht konkret mitgeteilt oder verschriftlicht.
Der Vordruck bleibt beim/bei Erstgutachter, der Erstgutachterin und wird dann anschließend, nach dem Gespräch, vom ErstgutachterIn ausgefüllt und mit dem Thema und der Unterschrift an den Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin weitergeleitet. (z.B. über das Sekretariat)
Schritt 3: Nach der Unterschrift durch den Zweitbetreuer/ der Zweitbetreuerin wird das Formular per (Haus-) Post an das Prüfungsamt gesendet.
Wichtig ist, dass die Unterschrift der/des Studierenden auf dem Formular dem Prüfungsamt im Original vorliegt.
Die Unterschriften der Gutachter dürfen gerne als Scan/digitale Unterschrift oder Zustimmung in einer Mail, vorgenommen werden.
Schritt 4: Das Prüfungsamt erteilt die Zulassung mit allen notwendigen Angaben schriftlich.
(Per E-Mail vorab mit dem Erstgutachter in cc und das Original noch einmal per Post.)
Dieser Prozess sollte maximal drei Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Nun noch ein wichtiger Hinweis zur Corona-Zeit:
Der Antrag auf Zulassung muss immer mit der original Unterschrift des/der Studierenden vorliegen. Die Unterschriften der Gutachter können, wie oben aufgeführt) vorgenommen werden.
Aber auch trotz Corona, müssen die o.g. Schritte eingehalten werden.
Die Abgabe der Abschlussarbeiten erfolgt 3-fach gebunden, per Post. (an das Prüfungsamt) Hier ist der Poststempel gültig. Die Studierenden erhalten in der Zulassung die Adressen dazu. (z.B. per Päckchen oder Paket mit Sendungsverfolgung und evtl. versichert, Einschreiben ist nicht notwendig)
Da die Druckereien wieder arbeiten, muss die Abgabe gebunden erfolgen (keine Spiralbindung).
Die Einreichung einer zusätzlichen, digitalen Version beim Gutachter/in ist möglich, aber nicht verpflichtend.